Mahnverfahren: Hauptforderungen nebst Zinsen

Allgemein zur Programmfunktion Mahnverfahren...

Beim Aufruf des Mahnbescheidsfensters wird das Beteiligtenkonto automatisch in den Mahnbescheid übernommen.

Kosten (d.h. Buchungen des Beteiligtenkontos, in denen das Häkchen "Kosten" gesetzt ist), werden nicht übernommen. Kosten und ausgerechnete Zinsrückstände sind manuell in das gesonderte Fenster einzutragen.

Sollten sich dennoch Kostenpositionen in der Liste der Hauptforderungen befinden, sind diese Positionen fehlerhaft erfasst worden. Im Konto sind die Kosten-Häkchen zu setzen, dann erscheinen diese Positionen nicht mehr in der Liste.

Waren im Beteiligtenkonto bereits Zahlungen oder andere Gutschriften gebucht, werden nur die nach Tilgungsverrechnung noch valutierenden Restforderungen übernommen. Die Datenübernahme entspricht der Kontoauswertung "Hauptforderungen".

Wird aus einem jahrelang unzureichend bezahlten Miet- oder Unterhaltskonto ein Mahnbescheid erstellt, erscheinen also weder die Zahlungen noch die bezahlten Hauptforderungen, sondern lediglich noch die offenen Hauptforderungen, die älteste meist mit einem Teilbetrag.

Ist aufgrund einer Tilgungsbestimmung eine frühere Hauptforderungen erfüllt, bestehen aber noch daraus noch Zinsrückstände, werden diese als weitere Hauptforderung mit Katalognummer 46 = Zinsrückstände erfasst.

Seit der Version 4.x ist die Anzahl der Hauptforderungen nicht mehr begrenzt.

Im Fenster wird stets zumindest noch die Katalogzuordnung anzugeben sein. Befindet sich (ausnahmsweise) der Anspruch nicht im Katalog, kann auch ein frei formulierter Anspruch eingegeben werden.

Handelt es sich um einen Anspruch aus Wohnraum- oder WEG-Sachen (Katalog Nummern 19, 20 oder 90), ist noch PLZ und Ort der Belegenheit anzugeben. Anderenfalls sind die Felder deaktiviert.

Bei Katalog-Nr. 28 (vertraglicher Schadensersatzanspruch) ist das Feld "Vertragsart" aktiviert und auszufüllen.

Ggf. ist noch eine Abtretung oder die Verzinsung als Verbraucherkredit anzugeben.

Werden mehrere Ansprüche geltend gemacht, können die allgemeinen Angaben (z.B. Ort des Mietobjekts, Abtretung) zum Anspruch durch Klick auf den Button "alle" für die folgenden Ansprüche übernommen werden, damit nicht dieselben Angaben wiederholt eingegeben werden müssen.

Datenvalidität

Es ist nicht möglich, sämtliche denkbaren inhaltlichen Fehler der Eingaben abzufangen. Monierungen dieser Art können daher nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere die Datumsangaben werden vom Mahngericht auf Plausibilität geprüft.

Beim Ausfüllen sind daher die allgemein zugänglichen Ausfüllhinweise zu beachten


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