Der Basiszins ist notwendig für die Berechnung von Zinsen, die auf ihm beruhen, also insbesondere gemäß § 247 BGB. Es handelte sich früher um den Diskontsatz der Bundesbank. Seit der Einführung des Euros handelt es sich um den Basiszins der Europäischen Zentralbank.
Erstmals seit 2016 wurde der Basiszins
wieder angehoben:
seit 1. Januar 2023 beträgt er 1,63 %
Der Basiszins ist maßgebend für bestimmte Zinsberechnungen und wird wie folgt
verwertet:
Zweimal jährlich, und zwar jeweils am 01.01. sowie am 01.07, passt die europäische Zentralbank den Basiszins an. Der Basiszins wird im Internet z.B. von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht.
Die Änderung ist vom Programmbenutzer entweder
Nach einer Änderung muss das Programm neu gestartet werden.
Der ab 01.01.2013 geltende Basiszins betrug -0,13 % und war damit erstmalig negativ. Bei der Einspielung des aktuellen Updates ergeben sich daraus keine Besonderheiten.
Verwender von Versionen vor 5.6 sollten auf jeden Fall ein Update vornehmen, weil eine bis dahin geltende Tabellenbeschränkung auch die manuelle Eingabe negativer Werte verhinderte.
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