Anlässlich eines Jahreswechsels sind keine besonderen Vorkehrungen zu treffen. Folgende Hinweise können nützlich sein:
Bei der ersten Anlage einer Akte im neuen Jahr besteht (automatisch) Gelegenheit, den zum Aktenzeichen gehörenden Zählwert (#) auf 1 oder eine beliebige andere Zahl zurückzusetzen.
Bei Bedarf bestehen folgende Korrekturmöglichkeiten:
Beim Buchen einer Rechnung wird immer von der höchsten bisherigen Rechnungsnummer des aktuellen Jahres an weitergezählt. In einem neuen Jahr fängt die Zählung damit automatisch wieder mit 1 an.
Wenn die Rechnungen nicht wieder bei 1 anfangen sollen, ist nach dem ersten Buchen einer Rechnung die Rechungsnummer entsprechend einzustellen (im grau unterlegten Feld des Fensters "Konto buchen").
Zum 01.01. ändert sich regelmäßig (wie auch am 01.07.) der Basiszins. Folgende Möglichkeiten bestehen:
Sobald die Finanzbuchhaltung abgeschlossen ist, sollte unter Fibu / Einstellungen / Abschlussdatum der letzte 31.12. eingegeben werden, damit die abgestimmten Konten oder steuerlich verbindlich gewordenen Beträge nicht mehr versehentlich geändert werden.
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