EGVP - Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach

Das EGVP ist eine Art E-Mail-Programm für die technisch und rechtlich zuverlässige Kommunikation mit Gerichten und Behörden mit elektronischer Signatur gemäß Signaturgesetz.

Es wird insbesondere dazu verwendet, Anträge im Rahmen des Mahnverfahrens elektronisch an das Gericht zu übermitteln.

Das EGVP wurd ersetzt durch das Besonderes Anwaltspostfach (beA)

Bezug und Support

Kostenloser Download und ausführliche weitere Informationen, auch zu den Hard- und Softwarevoraussetzungen, nebst Kontakt zur Telefon-Hotline siehe http://www.egvp.de/.

Einrichtung der EGVP-Schnittstelle

  1. Zunächst ist das EGVP downzuloaden und zu installieren,
  2. Im EGVP ist ein Postfach einzurichten,
  3. EGVP > Optionen > "Importverzeichnis Fachdaten" deklarieren,
  4. EGVP > Optionen > "Exportverzeichnis Posteingang" deklarieren.

Bei der ersten Verwendung des EGVP-Exports erscheint das Dialogfenster zur Auswahl des "EGVP Importverzeichnis Fachdaten". Hier muss das unter vorstehend 3) angegebene Verzeichnis angegeben werden. Dieser Pfad wird in den EDA-Stammdaten gespeichert.

In dem angegebenen Importverzeichnis muss sich ein Unterverzeichnis namens "nachrichten" befinden, in dem sich wiederum die Datei "userid.txt" befindet. Beides wird vom EGVP automatisch angelegt. Wurde es das (noch) nicht, wird die Eingabe zurückgewiesen und muss zunächst die Deklaration des Importverzeichnisses seitens des EGVP überprüft werden.

Verknüpfungen

Manchmal werden nach der Installation keine Verknüpfungen auf dem Desktop oder im Programmmenü angelegt, so dass es nicht möglich ist, das Programm erneut zu starten. In diesem Falle ist wie folgt vorzugehen:

  1. Start-Button, Ausführen
  2. "javaws -viewer" eingeben (ohne die Anführungszeichen) und öffnen
  3. im cache-Anzeigeprogramm "EGVP-Client" auswählen,
  4. mit der rechten Maustaste "Verknüpfungen installieren" auswählen.

Damit müssten sich EVP-Verknüpfungen auf dem Desktop und im Programmverzeichnis befinden. Das Cache-Anzeigeprogramm kann wieder geschlossen werden.


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