Mahnverfahren: Hauptfenster

Mit der Programmfunktion "Mahnverfahren" wird das Hauptfenster aufgerufen, von dem aus alle Anträge im elektronischen Mahnverfahren erstellt werden können.

Die Funktion knüpft an ein Beteiligtenkonto an. Vor dem Aufruf ist also 

Antragsteller / Antragsgegner

Mit Hilfe der Buttons lassen sich die Aktenbeteiligten beliebig auf die die Liste der Antragsteller bzw. Antragsgegner verteilen.

Die Beteiligten der Akte, die weder Antragsteller noch Antragsgegner sind, finden sich in der grau unterlegten Liste rechts oben ("unbeteiligte Beteiligte"). Um einen solchen Beteiligten als Antragsteller oder Antragsgegner zu erfassen, ist die Zeile auszuwählen und das Plus-Symbol neben der Antragsteller- bzw. Antragsgegnerliste anzuklicken.

Um einen Beteiligten aus der Liste der Antragsteller- bzw. Antragsgegner zu entfernen, ist die Zeile auszuwählen und das Löschsymbol neben der Liste anzuklicken. Der Beteiligte findet sich dann in der Liste der "unbeteiligten Beteiligten" wieder.

In dem Klammerzusatz vor dem Namen wird nicht die laufende Nummer des Beteiligten, sondern die Anrede bzw. die Rechtsform angezeigt. Handelt es sich um eine der vom Mahnverfahren fest vorgegebenen Rechtsformen (Mann, Frau, Einzelkaufmann oder GmbH & Co KG), wird deren Nummer angezeigt, anderenfalls die im Freitext angegebenen Rechtsform im Klartext.

Seit der Version 4.x ist die Anzahl der Antragsteller und der Antragsgegner nicht mehr begrenzt.

Doppelklick auf der Partei öffnet die EDA-Adressverwaltung. Da das EDA einige Zusatzangaben verlangt, muss dies immer geschehen.

Anspruch

Im Fenster erscheinen alle im betreffenden Konto gebuchten Hauptforderungen nebst Zinsen. Mit Doppelklick können sie geöffnet und im Anspruchs-Fenster weiter bearbeitet werden.

Seit der Version 4.x ist die Anzahl der Hauptforderungen nicht mehr begrenzt.

Kosten

Kosten (einschl. Zinsrückstand) werden in einem gesonderten Fenster bearbeitet.

Angaben zum Verfahren

Die Auswahl Antragsteller-Vertreter / Mahngericht verweist auf die zu verwendeten Stammdaten, die im Fenster EDA-Stammdaten verwaltet werden.

Eigenes Zeichen: z.B. eigenes, internes Aktenzeichen der Antragstellervertreter.

Geschäftszeichen: gemeint ist die 11-stellige Zahl im Geschäftszeichen des Mahngerichts. Bei Neuantrag ist diese noch nicht bekannt und bleibt leer, bei Antragswiederholung (z.B. nach Monierung) oder Folgeanträgen ist sie stets anzugeben.

Prozessgericht: erforderliche Angaben zum weiteren Prozessverlauf. Die Auswahl der Gerichtsarten ist enumerativ vorgegeben. Die Auswahl von Postleitzahl und Ort beruht auf eigenen Angaben in anderen Mahnverfahren.

Antrag erstellen

Gewisse grobe Fehler werden sogleich angezeigt und brechen den Vorgang ab. Bestimmte Felder erscheinen auch gelb unterlegt, wenn noch eine Eingabe fehlt. Es ist aber nicht möglich, sämtliche denkbaren inhaltlichen Fehler der Eingaben abzufangen. Monierungen dieser Art können daher nicht ausgeschlossen werden. Beim Ausfüllen sind daher die allgemein zugänglichen Ausfüllhinweise zu beachten.

Mahnbescheid:

Die Angabe des gerichtlichen Geschäftszeichens ist beim Neuantrag selbstverständlich nicht erforderlich, muss aber bei Folgeanträgen einschließlich Monierungen immer angegeben werden.

Neuzustellungsantrag Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid

Es wird nur die geänderte Adresse des ausgewählten Antragsgegners übermittelt, mehr...

Vollstreckungsbescheidsantrag

Es sind insbesondere die zwischenzeitlich geleisteten Zahlungen anzugeben, mehr...

Datei speichern unter...

Durch Klick auf den Button wird der in der Liste ausgewählte Antrag erstellt und in einer Datei gespeichert.

Es wird ein Dateiname vorgeschlagen, der sich zusammensetzt aus

also z.B. "ABC005.eda".

Eine EDA-Datei kann mehrere Anträge enthalten. Insofern ist es auch möglich, eine bereits vorhandene Datei auszuwählen; in diesem Fall wird der neue Antrag den vorhandenen Anträgen in der Datei hinzugefügt. Ob man diesen Weg wählt oder für jeden Antrag eine neue Datei vergibt, kann nach Praktikabilität entschieden werden. Jede Datei wird gesondert an das Gericht übermittelt.

Bei der Übermittlung an das EGVP wird die Datei in den Importordner des EGVP verschoben. Der Ordner und die Antragsliste ist dann also leer.

Ist die Kanzlei bei mehreren Mahngerichten zum elektronischen Mahnverfahren angemeldet, gibt es unterschiedliche EDA-Stammdatensätze und dürfen die Anträge nicht in derselben Datei vermengt werden. Beim "Speichern unter" werden daher nur die Dateien aus dem aktuell verwendeten Stammdatensatz angeboten (z.B. "EDA-Dateien Hamburg (ABC*.eda)").


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