Beteiligtenkonten richtig interpretieren...
Sofern keine Tilgungsbestimmung vorhanden ist, werden Gutschriften gemäß § 367 BGB erst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnet. Die Reihenfolge ist also wie folgt:
Um eine Soll-Buchung als Kostenposition einzustufen, ist beim Buchen die Rang-Checkbox anzukreuzen.
Durch eine Tilgungsbestimmung werden zwei Buchungen eines Beteiligtenkontos miteinander verknüpft, und zwar
Alles übrige ergibt sich automatisch aus den Datums- und Betragsangaben der beiden Buchungen.
Zur Eingabe einer Tilgungsbestimmung ist wie folgt vorzugehen:
Im ersten beteiligten Datensatz ist der Button Tilgung zu klicken. Je nachdem, ob es sich um die Gutschrift oder die Schuld handelte, ist der Button anschließend mit Schuld oder Gutschrift beschriftet (also mit dem jeweils noch fehlenden Element). Der zweite Datensatz ist anzusteuern und der Button erneut zu klicken.
Dieser Vorgang ist für jede gewünschte Tilgungsbestimmung zu wiederholen. Ist eine Zahlung für die Tilgung bestimmter unterschiedlicher Schuldpositionen bestimmt, ist jeder Teilbetrag gesondert zu buchen und für diesen die gewünschte Tilgungsbestimmung einzugeben.
Um eine Tilgungsbestimmung zu löschen, ist wie bei einer Neueingabe vorzugehen und die Frage nach dem Löschen zu bestätigen.
Eine Gutschrift kann für eine beliebige Vielzahl von Schuldpositionen bestimmt werden, und für eine Schuldposition kann eine Tilgung durch eine beliebige Vielzahl von Gutschriften bestimmt werden. Die Tilgungsbestimmungen eines Kontos werden in der Reihenfolge Gutschriftsdatum, Gutschriftsbeleg, Gutschriftseingabe, Schulddatum, Schuldbeleg und Schuldeingabe berücksichtigt, soweit und solange die Beträge für die Tilgung ausreichen.
Die zum Konto gespeicherten Tilgungsbestimmungen und die Reihenfolge ihrer Berücksichtigung werden mit der gleichnamigen Programmfunktion angezeigt, auch direkt verfügbar im Fenster "Konto buchen".
Sobald die Tilgungsbestimmungen abgearbeitet wurden, erfolgt die Auswertung des restlichen Kontos in gewohnter Weise.
Um eine bestimmte Gutschrift in pauschal und generell auf Hauptforderungen zu verrechnen, genügt es, in der entsprechenden Buchung die entsprechende Option anzukreuzen.
Die Verrechnung erfolgt dann in umgekehrter Reihenfolge
In allen Kontoansichten lässt sich eine Spalte "Tilgung" einblenden, aus der sich zeilenweise ergibt, welche Beträge ggf. mit welcher anderen Zeile verrechnet wurden.
Jede Tilgung wird dabei paarweise angezeigt, d.h. einmal in der Zeile mit der Gutschrift und einmal in der Zeile mit der Schuldposition.
Die richtige Berechnung von Zinsen ist alles andere als einfach und eindeutig. Mangels gesetzlicher Vorgaben und einschlägiger Rechtsprechung ist offen,
Die Vereinfachungen (360/30) stammen aus der Zeit, als Zinsen noch manuell ausgerechnet werden musste. Da sie aber immer zu höheren Zinsen führen, wenden die meisten Banken, zumindest wenn es ihnen nützt, diese Methoden weiterhin an.
Das Programm verwendet die taggenaue Effektivzinsmethode (ISMA-Rule, googeln), auch act/act genannt, die sich aufgrund ihrer perfekten Genauigkeit national und international durchsetzt. Mehr dazu bei Wikipedia oder googeln!
Hiernach ergibt die Verzinsung eines Kapitals von 10.000,00 € in Höhe von 7,5% vom 18.11.2003 bis zum 18.03.2004 den Betrag von 248,19 €.
In normalen Jahren zählt demgemäß jeder Tag 1/365, in Schaltjahren 1/366 des Jahreszinses. Wenn "Zinsen vom 01.01.2007 bis 01.01.2008" angegeben werden, wird der letzte Tag nicht mitgerechnet, sondern werden die 365 Tage vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007 verzinst.
Nichts ist unmöglich.
Es ist aber zu bedenken, dass die Verrechnung von Guthaben auf unterschiedlich verzinsliche Hauptforderungen, Kosten und Zinsen unter Beachtung einer vorgegebenen Rangfolge sehr komplex ist und allenfalls bei schlichtesten Konten manuell nachvollzogen werden kann.
Wenn die Berechnung eines Kontos nicht einsichtig ist, kann man durch die Programmfunktion Erbsenzählung die Rechenschritte nachvollziehbar darstellen und ausdrucken.
Es sind keine Fehler bekannt, und wir glauben auch nicht, dass es welche gibt, und uns wurden auch keine Fehler gemeldet. Falls jemand meint, dass ein Fehler vorliege, dann bitte das Konto auf möglichst wenige Buchungen reduzieren, die Erbenzählung ausdrucken, den falschen Schritt identifizieren und uns zusenden!
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