Umsatzsteuersätze

In der Stammdatenverwaltung lassen sich auch die Umsatzsteuerkategorien verwalten, die vom Programm verwendet werden.

Normalerweise ist eine Bearbeitung nicht notwendig, weil sämtliche notwendigen Einträge bereits vorhanden sind. Der von der Gesetzgebung neu hinzugefügte Satz von 5% kann über das reguläre Update eingespielt werden.

Sollte das Update nicht zur Verfügung stehen, kann der neue 5%-Umsatz- und Vorsteuersatz auch manuell hinzugefügt werden.
Achtung: 5% sind einzugeben als 0,05!

In der Spalte Tag ist anzugeben, welches der aktuelle Normalsatz ist

Rechnungen

Wird beim Entwurf einer Rechnung nicht der - wie vorstehend erläutert - aktuelle Normalsatz verwendet, ist das Umsatzsteuerfeld zur Warnung gelb hinterlegt und dort ggf. geändert werden.

Wenn ein Mandat mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen abzurechnen ist, gibt es folgende Möglichkeiten:

Finanzbuchhaltung

Die Spalte Datev gibt an, welche Nummer die betreffende Umsatzsteuerkategorie in einer Buchhaltung der Datev hat. Diese Angabe ist wichtig bei einem Export der Finanzbuchhaltung in ein Datev-System.

Auch im Kontenrahmen der Finanzbuchhaltung sind jeweils Umsatzsteuervorschläge anzugeben. Bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes sollten diese Vorschläge entsprechend abgeändert werden. Wird dies versäumt, kann aber auch noch auf der Ebene der einzelnen Buchung der Umsatzsteuersatz richtig eingestellt werden.

Auf keinen Fall sollte in der Stammdatenverwaltung der Zinssatz einer bereits in der Finanzbuchhaltung verwendeten Kategorie geändert werden. Denn damit würden die bisherigen Buchungen dem neuen Umsatzsteuersatz unterworfen, was im Zweifel nicht gewollt ist.

Beim Buchen wird lediglich der Bruttobetrag sowie die ausgewählte Umsatzsteuerkategorie gespeichert. Resultierende Umsatzsteuer und Nettobetrag werden nicht gespeichert, sondern anhand der Umsatzsteuerkategorie erst zur Laufzeit ausgerechnet.

Im selben Konto können daher auch unterschiedliche Umsatzsteuersätze gebucht werden. Nur wenn ein Export in andere Buchhaltungssysteme beabsichtigt ist, die mit einem einheitlichen Umsatzsteuersatz vorbelegt sind, müssten jetzt gesonderte z.B. 16 %-Erlöskonten eingerichtet werden.


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