Wenn eine Adresse in der Adressverwaltung gespeichert ist, ohne von anderen Tabellen benötigt zu werden, also insbesondere nicht an einer Akte beteiligt ist, kann die Adresse ohne weiteres gelöscht werden.
In diesem Fall ist der zweite Button unten links am Rand der Adressverwaltung mit löschen beschriftet. Vor dem tatsächlichen Löschen erfolgt eine Rückfrage, danach wird sie unwiderruflich gelöscht.
Wenn eine Adresse noch benötigt - d.h. an anderer Stelle verknüpft - wird, kann sie nicht einfach gelöscht werden. Wenn die Adresse dennoch gelöscht werden soll, weil sie z. B. doppelt erfasst wurde, kann sie erst gelöscht werden, nachdem sie an den Stellen, wo sie benötigt wird, durch eine andere Adresse ersetzt wurde.
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Der wichtigste Fall des Ersetzens ist gegeben, wenn eine Adresse als Beteiligte zu einer Akte erfasst ist. Ebenfalls davon betroffen sind aber auch zum Beispiel Mitarbeiter der Kanzlei und die Kanzleiadresse selbst.
Das Programm prüft dies jeweils automatisch, wenn eine Adresse ausgewählt wird. Ggf. ist der Button deshalb anstatt mit Löschen mit Ersetzen beschriftet. Beim Ersetzen ist wie folgt vorzugehen:
Alle Schritte werden auch jeweils durch entsprechende kleine Fenster kommentiert. Der Vorgang kann jederzeit abgebrochen werden, ohne dass Änderungen in der Datenbank erfolgen.
Die Problematik, dass benötigte Adressen erst nach Konsolidierung gelöscht werden können, wird auf andere Weise auch durch den Dublettenkiller gelöst.
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