Adresse löschen

Wenn eine Adresse in der Adressverwaltung gespeichert ist, ohne von anderen Tabellen benötigt zu werden, also insbesondere nicht an einer Akte beteiligt ist, kann die Adresse ohne weiteres gelöscht werden.

In diesem Fall ist der zweite Button unten links am Rand der Adressverwaltung mit löschen beschriftet. Vor dem tatsächlichen Löschen erfolgt eine Rückfrage, danach wird sie unwiderruflich gelöscht.

Adresse ersetzen

Wenn eine Adresse noch benötigt - d.h. an anderer Stelle verknüpft - wird, kann sie nicht einfach gelöscht werden. Wenn die Adresse dennoch gelöscht werden soll, weil sie z. B. doppelt erfasst wurde, kann sie erst gelöscht werden, nachdem sie an den Stellen, wo sie benötigt wird, durch eine andere Adresse ersetzt wurde.

Mehr zum technischen Hintergrund ...

Der wichtigste Fall des Ersetzens ist gegeben, wenn eine Adresse als Beteiligte zu einer Akte erfasst ist. Ebenfalls davon betroffen sind aber auch zum Beispiel Mitarbeiter der Kanzlei und die Kanzleiadresse selbst.

Das Programm prüft dies jeweils automatisch, wenn eine Adresse ausgewählt wird. Ggf. ist der Button deshalb anstatt mit Löschen mit Ersetzen beschriftet. Beim Ersetzen ist wie folgt vorzugehen:

  1. Adresse, die gelöscht werden soll, auswählen,
  2. Button Ersetzen klicken,
  3. Adresse auswählen, die an die Stelle der zu löschenden Adresse treten soll (wie üblich),
  4. Die Beschriftung des Buttons hat sich inzwischen in Konsolidieren geändert ...
  5. Button Konsolidieren klicken. Damit wird die zuletzt ausgewählte Adresse an allen Vorkommen der zu löschenden Adresse eingewechselt und anschließend die zu löschende Adresse aus der Datenbank gelöscht

Alle Schritte werden auch jeweils durch entsprechende kleine Fenster kommentiert. Der Vorgang kann jederzeit abgebrochen werden, ohne dass Änderungen in der Datenbank erfolgen.

Dublettenkiller

Die Problematik, dass benötigte Adressen erst nach Konsolidierung gelöscht werden können, wird auf andere Weise auch durch den Dublettenkiller gelöst.


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