Der Basiszins ist notwendig für die Berechnung von Zinsen, die auf ihm beruhen, also insbesondere gemäß § 247 BGB. Es handelte sich früher um den Diskontsatz der Bundesbank. Seit der Einführung des Euros handelt es sich um den Basiszins der Europäischen Zentralbank.
Der Basiszins ist maßgebend für bestimmte Zinsberechnungen und wird wie folgt verwertet:
TabelleZweimal jährlich, und zwar jeweils am 01.01. sowie am 01.07, passt die europäische Zentralbank den Basiszins an. Der Basiszins wird im Internet z.B. von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht.
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