Frohes Neues Jahr!

Anlässlich eines Jahreswechsels sind keine besonderen Vorkehrungen zu treffen. Folgende Hinweise können nützlich sein:

Basiszins

In den Jahren 2017 bis 2022 blieb der Basiszins unverändert, seit 2023 ist wieder mit Änderungen zu rechnen.

Zum 01.01.2024 erhöhte sich der Basiszins auf 3,62 % (Quelle: Bundesbank)

Zum 01.01. und zum 01.07. kann sich der Basiszins ändern. Folgende Möglichkeiten bestehen:

Aktenzeichen

Bei der ersten Anlage einer Akte im neuen Jahr besteht automatisch Gelegenheit, den zum Aktenzeichen gehörenden Zählwert (#) auf 1 oder eine beliebige andere Zahl zurückzusetzen.

Bei Bedarf bestehen folgende Korrekturmöglichkeiten:

Wenn Aktenzeichen frei vergeben werden, wird eine darin ggf. enthaltene Jahreszahl nicht automatisch aktualisiert. Vielmehr wird für neue Aktenzeichen das unter Optionen - Zentrale Einstellungen (3) konfigurierte Schema verwendet, welches in den Optionen auch ggf. zu aktualisieren wäre.

Rechnungsnummern

Beim Buchen einer Rechnung wird der in den  Optionen, "zentral (1)" verwaltete Zählwert hochgezählt.

Bei der ersten Rechnung in einem neuen Jahr besteht automatisch Gelegenheit, den Zähler zurückzusetzen; vorgeschlagen wird der Wert 1. Etwaige Korrekturen können über Optionen, "zentral (1)", erfolgen.

Irrtümliche Buchungen, insbesondere die Rechnungsnummer und die Unternehmenszuordnung, können im Bereich "eigene Rechnung" des Fensters "Konto buchen" korrigiert werden.

Wenn auf den Rechungen die Nummern mit der Jahreszahl kombiniert sind, ist diese Jahreszahl in der Dokumentvorlage angegeben. Um diese zu ändern, ist also die Dokumentvorlage mit Hilfe von Word zu ändern, z.B. über Datei / Vorlagenordner / Rechnung.dotx  mit der rechten Maustaste zu öffnen (mehr).

Finanzbuchhaltung

Da jede Buchung mit ihrem Datum gespeichert wird, kommt das Programm ohne Geschäftsjahre aus, so dass die Buchungen einfach weiter eingegeben werden können.

Sobald die Finanzbuchhaltung fertig gebucht ist, sollte unter Fibu / Einstellungen / Abschlussdatum der letzte 31.12. eingegeben werden, damit die abgestimmten Konten oder steuerlich verbindlich gewordenen Beträge nicht mehr versehentlich geändert werden.


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