Häufig Fragen zur Lizenz

Reichweite der Lizenz zu 175,00 €

Jeder Arbeitsplatz wird mit 175,00 € pro Jahr zzgl. USt berechnet.

Unterjährig hinzutretende Arbeitsplätze werden zunächst zum Preis von 25,00 € für jeden angefangenen Monat bis zum Ende des laufenden Lizenzjahres berechnet (maximal der Jahresbetrag). Der in Textform angezeigte Wegfall eines Arbeitsplatzes ist ab Beginn des nächsten Lizenzjahres zu berücksichtigen

"Arbeitsplätze"

Mit Arbeitsplatz ist eine mit dem Programm hergestellte und noch bestehende Verbindung zu einer a-jur-Datenbank gemeint. Also jeder, der gerade mit a-jur arbeitet.

Mit der Programmfunktion "Aktive Logins" lässt sich anzeigen, welche Rechner bzw. Benutzer gerade eingeloggt sind.

Auf einem Server, der nicht auch als Arbeitsplatz verwendet wird, muss das Programm nicht gestartet sein, so dass dieser dann nicht mitzählt.

Auf jedem Arbeitsplatz muss auf dasselbe Verzeichnis auf dem Server (Stammverzeichnis) verwiesen werden, in welchem insbesondere auch die Lizenzdatei abgespeichert wird.

Berechnung der Sechs Monate Probezeit

Die kostenlose und unverbindliche Probezeit beträgt sechs Monate. Maßgeblich ist das älteste Anlagedatum, das sich auch durch Cockpit / Hilfe / Programminformation ("Akten seit") jederzeit anzeigen lässt.

Während der Probezeit sollte also davon abgesehen werden, manuell zurück zuverlegen werden (etwa bei Altdatenübernahme), da es anderenfalls zu einer vorzeitigen Lizenzmeldung kommen würde.

Was ist mit Laptops?

Viele Benutzer nehmen eine Datensicherung auf einen Laptop vor, auf dem auch eine eigene Programmversion installiert ist.

Hierfür ist eine gesonderte Lizenzdatei erforderlich, die nach bestehender Kulanzpraxis kostenlos versandt wird.

Was ist nach einem Wechsel der Hardware oder einer Neuformatierung der Festplatte?

Hierfür ist eine gesonderte Lizenzdatei erforderlich, die bei bestehender Lizenz versandt wird, wenn glaubhaft angegeben wird, dass die bisherige Festplatte nicht mehr für das Programm verwendet wird, siehe auch umzug.htm.

Was ist, wenn ohne Lizenz gearbeitet wird?

Das ist zwar nicht erlaubt, aber technisch möglich. Das System arbeitet zunehmend verzögert, aber technisch unverändert.

Insbesondere bei eiliger Neuinstallation nach einem Servercrash kann also sofort weiter gearbeitet werden, selbst wenn die neue Lizenzdatei noch nicht vorhanden ist.

Trotz bestehender Lizenz erscheint weiterhin die Aufforderung zur Lizenzierung!

Unter Cockpit / Hilfe / Programminformation / Installations-Nr wird angegeben, ob die Datei fehlt oder falsch ist.

Die Lizenzdatei gap.sn_, die wir Ihnen zugeschickt haben, muss im Stammverzeichnis der Anwendung gespeichert werden. Dies passiert normalerweise automatisch durch Doppelklick auf die Datei.

Wenn sich die richtige Datei im richtigen Stammverzeichnis befindet, erscheint die Meldung nicht mehr, hier hat es noch nie einen Fehler gegeben!

Bei einem Netzarbeitsplatz liegt die Ursache häufig darin, dass in den Optionen, Registerkarte "Ordner", das Stammverzeichnis falsch angegeben ist.

Richtigerweise muss in den Optionen jedes Netzarbeitsplatzes das a-jur-Stammverzeichnis auf dem Server angegeben werden, in dem sich auch die Lizenzdatei befindet.


Impressum

a-jur-Kanzleisoftware

www.a-jur.de