Häufig Fragen zur Lizenz

Maßgeblich ist im Zweifel die Lizenz!

Reichweite der Lizenz zu 150,00 €

Die Lizenz zum Preis von 150,00 € zzgl. MWSt umfasst bis zu 20 Arbeitsplätze und eine beliebige Zahl von Datenpools. Auch für eine Bürogemeinschaft mit drei Datenpools, fünf Sekretariats- und acht Rechtsanwaltsarbeitsplätzen sind also nur einmal 150,00 € pro Jahr zu zahlen. Plus Ust.

Maßgeblich ist, dass sämtliche Plätze von einem Stammverzeichnis derselben Festplatte verwaltet werden.

Wird die Zahl von 20 Arbeitsplätzen überschritten, werden weitere netto 150,00 € für je angefangene 20 Plätze fällig.

Für Lizenzierungen bis 31.05.2010 bleibt es bei der bisherigen Regelung, dass im Preis von netto 100,00 € eine beliebige Zahl von Plätzen enthalten ist.

Anzahl Beteiligungen

Die Geringfügigkeitsgrenze der Freeware liegt bei 100 Beteiligungen. Jede Erfassung einer Adresse zu einer Akte stellt eine solche Beteiligung dar. Datenbanktechnisch ist dies glasklar:

Ob eine Akte ablegt ist oder nicht, spielt keine Rolle, weil die Beteiligungen durch die Ablage ja nicht gelöscht werden.

Berechnung der Sechs Monate Probezeit

Die kostenlose und unverbindliche Probezeit beträgt sechs Monate. Maßgeblich ist das älteste Anlagedatum, das sich auch durch Cockpit / Hilfe / Info ("Akten seit") jederzeit anzeigen lässt.

Was ist mit Laptops?

Viele Benutzer nehmen eine Datensicherung auf einen Laptop vor, auf dem auch eine eigene Programmversion installiert ist.

Hierfür ist eine gesonderte Lizenzdatei erforderlich, die nach bestehender Kulanzpraxis kostenlos versandt wird.

Was ist nach einem Wechsel der Hardware oder einer Neuformatierung der Festplatte?

Hierfür ist eine gesonderte Lizenzdatei erforderlich, die bei bestehender Lizenz versandt wird, wenn glaubhaft angegeben wird, dass die bisherige Festplatte nicht mehr für das Programm verwendet wird, siehe auch umzug.htm.

Was ist, wenn ohne Lizenz gearbeitet wird?

Das ist zwar nicht erlaubt, aber technisch möglich. Das System arbeitet unverändert

Insbesondere bei eiliger Neuinstallation nach einem Servercrash kann also sofort weiter gearbeitet werden, selbst wenn die neue Lizenzdatei noch nicht vorhanden ist.

Trotz bestehender Lizenz erscheint weiterhin die Aufforderung zur Lizenzierung!

Unter Cockpit / Hilfe / Info / Installations-Nr wird angegeben, ob die Datei fehlt oder falsch ist.

Die Lizenzdatei gap.sn_, die wir Ihnen zugeschickt haben, muss im Stammverzeichnis der Anwendung gespeichert werden. Dies passiert normalerweise automatisch durch Doppelklick auf die Datei.

Wenn sich die richtige Datei im richtigen Stammverzeichnis befindet, erscheint die Meldung nicht mehr, hier hat es noch nie einen Fehler gegeben!


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